Home  »  Meldung vom 23.06.2023  »  Marke GOODYEAR MADE TO FEEL GOOD von The Goodyear Tire & Rubber Company

GOODYEAR MADE TO FEEL GOOD (637302)


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.12.2012



Details zur Marke GOODYEAR MADE TO FEEL GOOD

Gesuch Nr.

64175/2012

Wortmarke

GOODYEAR MADE TO FEEL GOOD

Eintrag ins Markenregister

05.12.2012

Hinterlegungs­datum

28.11.2012

Eintragsänderung

05.12.2012

Ablauf Schutzfrist

28.11.2022

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Löschdatum

22.06.2023

Inhaber

The Goodyear Tire & Rubber Company
200 Innovation Way
Akron, Ohio 44316-0001 US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Reifen (Pneus).

Zusammenfassung zum Markeneintrag GOODYEAR MADE TO FEEL GOOD

Markeneintragung: Die Markennummer 637302 gehört zu der Wortmarke «GOODYEAR MADE TO FEEL GOOD» von The Goodyear Tire & Rubber Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 637302 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Juni 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 637302 gehört dem Inhaber The Goodyear Tire & Rubber Company 200 Innovation Way, Akron, Ohio 44316-0001 US. The Goodyear Tire & Rubber Company wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke GOODYEAR MADE TO FEEL GOOD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GOODYEAR MADE TO FEEL GOOD, eingetragen durch The Goodyear Tire & Rubber Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.