Home  »  Meldung vom 08.02.2023  »  Marke Stella 1400 von GUIGNARD Parkett AG

Wortmarke Stella 1400 von GUIGNARD Parkett AG - ... 637286


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.12.2012



Details zur Marke Stella 1400

Gesuch Nr.

58489/2012

Wortmarke

Stella 1400

Eintrag ins Markenregister

04.12.2012

Hinterlegungs­datum

13.07.2012

Eintragsänderung

04.12.2012

Ablauf Schutzfrist

13.07.2022

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

20, 27

Löschdatum

07.02.2023

Inhaber

GUIGNARD Parkett AG
Zürcherstrasse 37
8852 Altendorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.

Klasse 27

Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material).

Zusammenfassung zum Markeneintrag Stella 1400

Markeneintragung: Die Markennummer 637286 gehört zu der Wortmarke «Stella 1400» von GUIGNARD Parkett AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 637286 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 637286 gehört dem Inhaber GUIGNARD Parkett AG Zürcherstrasse 37, 8852 Altendorf CH. Der Inhaber GUIGNARD Parkett AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Stella 1400 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Stella 1400, eingetragen durch GUIGNARD Parkett AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.