Home  »  Meldung vom 25.10.2022  »  Marke Pelikamo von ZH Crafts AG

Wortmarke Pelikamo von ZH Crafts AG - Markeneintrag Nr. 637019


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.11.2012



Details zur Marke Pelikamo

Gesuch Nr.

62700/2012

Wortmarke

Pelikamo

Eintrag ins Markenregister

28.11.2012

Hinterlegungs­datum

24.10.2012

Eintragsänderung

28.11.2012

Ablauf Schutzfrist

24.10.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 35

Inhaber

ZH Crafts AG
Pelikanstrasse 11
8001 Zürich CH
 

Vertreter

R. A. Egli & Co.,Patentanwälte
Horneggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen; Häute und Felle; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Pelikamo

Markeneintragung: Die Markennummer 637019 gehört zu der Wortmarke «Pelikamo» von ZH Crafts AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 637019 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Oktober 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 637019 gehört dem Inhaber ZH Crafts AG Pelikanstrasse 11, 8001 Zürich CH. ZH Crafts AG wird vertreten durch R. A. Egli & Co.,Patentanwälte Horneggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke Pelikamo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Pelikamo, eingetragen durch ZH Crafts AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.