Home  »  Meldung vom 20.02.2023  »  Marke XIGTUVO von AstraZeneca AB

Wortmarke XIGTUVO von AstraZeneca AB - Markeneintrag Nr. 636289


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.11.2012



Details zur Marke XIGTUVO

Gesuch Nr.

59002/2012

Wortmarke

XIGTUVO

Eintrag ins Markenregister

13.11.2012

Hinterlegungs­datum

26.07.2012

Eintragsänderung

13.11.2012

Ablauf Schutzfrist

26.07.2022

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

18.02.2023

Inhaber

AstraZeneca AB
Vastra Malarehamnen 9
15185 Södertälje SE
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Präparate für den Humangebrauch für die Behandlung oder Prävention von metabolischen Störungen, nämlich Diabetes, Fettleibigkeit, Hyperlipidämie, Insulinresistenz, metabolisches Syndrom.

Zusammenfassung zum Markeneintrag XIGTUVO

Markeneintragung: Die Markennummer 636289 gehört zu der Wortmarke «XIGTUVO» von AstraZeneca AB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 636289 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 636289 gehört dem Inhaber AstraZeneca AB Vastra Malarehamnen 9, 15185 Södertälje SE. AstraZeneca AB wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke XIGTUVO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke XIGTUVO, eingetragen durch AstraZeneca AB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.