Home  »  Meldung vom 06.03.2023  »  Bild Marke von Asahi-Shuzo Sake Brewing Co., Ltd.

Bildmarke 634643 von Asahi-Shuzo Sake Brewing Co., Ltd.


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.09.2012

Bildmarke 634643

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

59409/2012

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.09.2012

Hinterlegungs­datum

06.08.2012

Eintragsänderung

27.09.2012

Ablauf Schutzfrist

06.08.2022

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

03.03.2023

Inhaber

Asahi-Shuzo Sake Brewing Co., Ltd.
880-1, Asahi
Nagaoka-shi, Niigata JP
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), einschliesslich Sake und japanischer weisser Branntwein (Shochu).

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 634643 gehört zu der Bildmarke «-» von Asahi-Shuzo Sake Brewing Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 634643 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 634643 gehört dem Inhaber Asahi-Shuzo Sake Brewing Co., Ltd. 880-1, Asahi, Nagaoka-shi, Niigata JP. Asahi-Shuzo Sake Brewing Co., Ltd. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Asahi-Shuzo Sake Brewing Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.