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Wortmarke vedentis von Dr. Jochen Kulow - Markeneintrag Nr. 633807


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.09.2012



Details zur Marke vedentis

Gesuch Nr.

58751/2012

Wortmarke

vedentis

Eintrag ins Markenregister

04.09.2012

Hinterlegungs­datum

20.07.2012

Eintragsänderung

04.09.2012

Ablauf Schutzfrist

20.07.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 42, 44

Inhaber

Dr. Jochen Kulow
Rheineckerstrasse 4
9425 Thal CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Medizinische Zahnpasta; Kosmetika mit medizinischer Zusatzwirkung (Cosmeceuticals); Zahnputzmittel.

Klasse 42

Entwurf und Entwicklung von Medizintechnik; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware für die Medizintechnik.

Klasse 44

Fachliche Beratung im Bereich der Medizintechnik, medizinischen Chirurgie und Orthopädie; Vermietung von Apparaten und Anlagen im Bereich der Medizintechnik; Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Zahnmedizin; medizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag vedentis

Markeneintragung: Die Markennummer 633807 gehört zu der Wortmarke «vedentis» von Dr. Jochen Kulow. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 633807 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Januar 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 633807 gehört dem Inhaber Dr. Jochen Kulow Rheineckerstrasse 4, 9425 Thal CH. Der Inhaber Dr. Jochen Kulow hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke vedentis mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke vedentis, eingetragen durch Dr. Jochen Kulow, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.