Home  »  Meldung vom 02.04.2026  »  Marke CASTOR Lamellenhut ((fig.)) von Ohnsorg Söhne AG

CASTOR Lamellenhut ((fig.)) (633632)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 633632

Details zur Marke CASTOR Lamellenhut ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00339/2012

Bildmarke

CASTOR Lamellenhut ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.08.2012

Hinterlegungs­datum

11.05.2012

Ablauf Schutzfrist

11.05.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6

Inhaber

Ohnsorg Söhne AG
Knonauerstrasse 5
6312 Steinhausen CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag CASTOR Lamellenhut ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 633632 gehört zu der Bildmarke «CASTOR Lamellenhut ((fig.))» von Ohnsorg Söhne AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 633632 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 633632 gehört dem Inhaber Ohnsorg Söhne AG Knonauerstrasse 5, 6312 Steinhausen CH. Ohnsorg Söhne AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke CASTOR Lamellenhut ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CASTOR Lamellenhut ((fig.)), eingetragen durch Ohnsorg Söhne AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.