Home  »  Meldung vom 02.08.2021  »  Marke KAMASHA von Jörg Loskant-Heim

Wortmarke KAMASHA von Jörg Loskant-Heim - Markeneintrag Nr. 633613


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.08.2012



Details zur Marke KAMASHA

Gesuch Nr.

00461/2012

Wortmarke

KAMASHA

Eintrag ins Markenregister

28.08.2012

Hinterlegungs­datum

07.01.2011

Eintragsänderung

28.08.2012

Ablauf Schutzfrist

07.01.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 9, 16, 41

Löschdatum

30.07.2021

Inhaber

Jörg Loskant-Heim
Ditershanerstraße 29
36039 Fulda DE
 

Vertreter

Olaf Margraf,Rechtsanwalt und Mediator
Berliner Allee 12A
30175 Hannover DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Huiles essentielles énergisantes à base d'eau et d'éthanol.

Klasse 9

Supports d'enregistrements sonores.

Klasse 16

Produits de l'imprimerie, articles pour reliures.

Klasse 41

Éducation.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KAMASHA

Markeneintragung: Die Markennummer 633613 gehört zu der Wortmarke «KAMASHA» von Jörg Loskant-Heim. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 633613 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Juli 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 633613 gehört dem Inhaber Jörg Loskant-Heim Ditershanerstraße 29, 36039 Fulda DE. Jörg Loskant-Heim wird vertreten durch Olaf Margraf,Rechtsanwalt und Mediator Berliner Allee 12A, 30175 Hannover DE.


Marke KAMASHA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KAMASHA, eingetragen durch Jörg Loskant-Heim, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.