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Wortmarke GOLD-SCHEIN von Sincono AG - Markeneintrag Nr. 63302/2010


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 31.03.2011



Details zur Marke GOLD-SCHEIN

Gesuch Nr.

Wortmarke

GOLD-SCHEIN

Hinterlegungs­datum

06.12.2010

Ablauf Schutzfrist

06.12.2020

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 36, 40

Löschdatum

31.03.2011

Inhaber

Sincono AG
Chamerstrasse 50
6300 Zug CH
 

Vertreter

Patentanwaltskanzlei Reb
Untereggistrasse 4
6353 Weggis CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 40

Materialbearbeitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GOLD-SCHEIN

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 63302/2010 gehört zum Markengesuch von Sincono AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 63302/2010 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. März 2011 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 63302/2010 / Wortmarke GOLD-SCHEIN von Sincono AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Sincono AG Chamerstrasse 50, 6300 Zug CH. Sincono AG wird vertreten durch Patentanwaltskanzlei Reb Untereggistrasse 4, 6353 Weggis CH.


Marke GOLD-SCHEIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GOLD-SCHEIN, eingetragen durch Sincono AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.