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Wortmarke FERO von Vertriebswerk GmbH - Markeneintrag Nr. 63268/2011


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.03.2012



Details zur Marke FERO

Gesuch Nr.

Wortmarke

FERO

Hinterlegungs­datum

27.11.2011

Ablauf Schutzfrist

27.11.2021

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 14, 25

Löschdatum

14.03.2012

Inhaber

Vertriebswerk GmbH
Bederstrasse 28
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Wasch- und Bleichmittel; Putzmittel, Poliermittel, Fettentfernungsmittel und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.

Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FERO

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 63268/2011 gehört zum Markengesuch von Vertriebswerk GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 63268/2011 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. März 2012 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 63268/2011 / Wortmarke FERO von Vertriebswerk GmbH - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Vertriebswerk GmbH Bederstrasse 28, 8002 Zürich CH. Der Inhaber Vertriebswerk GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FERO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FERO, eingetragen durch Vertriebswerk GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.