Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke ZÜRCHER GEMEINSCHAFTSZENTREN ((fig.)) von Stiftung Zürcher Gemeinschaftszentren,

ZÜRCHER GEMEINSCHAFTSZENTREN ((fig.)) (632481)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 632481

Details zur Marke ZÜRCHER GEMEINSCHAFTSZENTREN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

57741/2012

Bildmarke

ZÜRCHER GEMEINSCHAFTSZENTREN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.07.2012

Hinterlegungs­datum

25.06.2012

Ablauf Schutzfrist

25.06.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43

Inhaber

Stiftung Zürcher Gemeinschaftszentren,
Schaffhauserstrasse 432
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag ZÜRCHER GEMEINSCHAFTSZENTREN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 632481 gehört zu der Bildmarke «ZÜRCHER GEMEINSCHAFTSZENTREN ((fig.))» von Stiftung Zürcher Gemeinschaftszentren,. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 632481 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 632481 gehört dem Inhaber Stiftung Zürcher Gemeinschaftszentren, Schaffhauserstrasse 432, 8050 Zürich CH. Der Inhaber Stiftung Zürcher Gemeinschaftszentren, hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ZÜRCHER GEMEINSCHAFTSZENTREN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ZÜRCHER GEMEINSCHAFTSZENTREN ((fig.)), eingetragen durch Stiftung Zürcher Gemeinschaftszentren,, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.