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Bildmarke erdgas biogas von Genossenschaft VSG ASIG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.07.2012

Bildmarke 631781

Details zur Marke erdgas biogas ((fig.))

Gesuch Nr.

50068/2012

Bildmarke

erdgas biogas ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.07.2012

Hinterlegungs­datum

04.01.2012

Eintragsänderung

12.07.2012

Ablauf Schutzfrist

04.01.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

4, 7, 35, 39, 40

Inhaber

Genossenschaft VSG ASIG
Grütlistrasse 44
8002 Zürich CH
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 4

Treibstoff (Erd- und Biogas).

Klasse 7

Kraft- und Treibstoffzapfsäulen für Tankstellen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 39

Verteilung von Energie.

Klasse 40

Erzeugung von Energie.



Zusammenfassung zum Markeneintrag erdgas biogas ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 631781 gehört zu der Bildmarke «-» von Genossenschaft VSG ASIG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 631781 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. August 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 631781 gehört dem Inhaber Genossenschaft VSG ASIG Grütlistrasse 44, 8002 Zürich CH. Genossenschaft VSG ASIG wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke erdgas biogas ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke erdgas biogas ((fig.)), eingetragen durch Genossenschaft VSG ASIG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.