Home  »  Meldung vom 18.01.2023  »  Marke MANUSCRIPT von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG

Wortmarke MANUSCRIPT von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG - ... 631099


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.06.2012



Details zur Marke MANUSCRIPT

Gesuch Nr.

57606/2012

Wortmarke

MANUSCRIPT

Eintrag ins Markenregister

29.06.2012

Hinterlegungs­datum

21.06.2012

Eintragsänderung

29.06.2012

Ablauf Schutzfrist

21.06.2022

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5

Löschdatum

17.01.2023

Inhaber

SYNGENTA PARTICIPATIONS AG
Schwarzwaldallee 215
4058 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse ausschliesslich für den land-, garten- und forstwirtschaftlichen Gebrauch; Düngemittel für landwirtschaftliche Zwecke; Düngemittel.

Klasse 5

Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide, Insektizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MANUSCRIPT

Markeneintragung: Die Markennummer 631099 gehört zu der Wortmarke «MANUSCRIPT» von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 631099 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Januar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 631099 gehört dem Inhaber SYNGENTA PARTICIPATIONS AG Schwarzwaldallee 215, 4058 Basel CH. Der Inhaber SYNGENTA PARTICIPATIONS AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MANUSCRIPT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MANUSCRIPT, eingetragen durch SYNGENTA PARTICIPATIONS AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.