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Bildmarke SUPTRACTION von Balmer Sport AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.06.2012

Bildmarke 630975

Details zur Marke SUPTRACTION ((fig.))

Gesuch Nr.

54347/2012

Bildmarke

SUPTRACTION ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.06.2012

Hinterlegungs­datum

12.04.2012

Eintragsänderung

21.06.2012

Ablauf Schutzfrist

12.04.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

17, 25

Inhaber

Balmer Sport AG
Marienweg 8
3400 Burgdorf CH
 

Vertreter

Swisspat Riederer Hasler Patentanwälte AG
Elestastrasse 8
7310 Bad Ragaz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall).

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SUPTRACTION ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 630975 gehört zu der Bildmarke «-» von Balmer Sport AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 630975 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 630975 gehört dem Inhaber Balmer Sport AG Marienweg 8, 3400 Burgdorf CH. Balmer Sport AG wird vertreten durch Swisspat Riederer Hasler Patentanwälte AG Elestastrasse 8, 7310 Bad Ragaz CH.


Marke SUPTRACTION ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SUPTRACTION ((fig.)), eingetragen durch Balmer Sport AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.