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Bildmarke databaar von STADTANTENNEN AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.06.2012

Bildmarke 630592

Details zur Marke databaar ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

56094/2012

Bildmarke

databaar ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.06.2012

Hinterlegungs­datum

22.05.2012

Eintragsänderung

11.06.2012

Ablauf Schutzfrist

22.05.2022

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

38, 42

Löschdatum

16.12.2022

Inhaber

STADTANTENNEN AG
Jöchlerweg 4
6340 Baar CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag databaar ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 630592 gehört zu der Bildmarke «-» von STADTANTENNEN AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 630592 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Dezember 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 630592 gehört dem Inhaber STADTANTENNEN AG Jöchlerweg 4, 6340 Baar CH. Der Inhaber STADTANTENNEN AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke databaar ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke databaar ((fig.)), eingetragen durch STADTANTENNEN AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.