Home  »  Meldung vom 14.07.2022  »  Marke Explosivschokolade von Archer Beck AG

Wortmarke Explosivschokolade von Archer Beck AG - ... 630266


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.06.2012



Details zur Marke Explosivschokolade

Gesuch Nr.

64330/2011

Wortmarke

Explosivschokolade

Eintrag ins Markenregister

04.06.2012

Hinterlegungs­datum

19.12.2011

Eintragsänderung

04.06.2012

Ablauf Schutzfrist

19.12.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

13.07.2022

Inhaber

Archer Beck AG
Römer Café, Römerstrasse West 24
3296 Arch CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis; Schokoladeerzeugnisse.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Explosivschokolade

Markeneintragung: Die Markennummer 630266 gehört zu der Wortmarke «Explosivschokolade» von Archer Beck AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 630266 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juli 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 630266 gehört dem Inhaber Archer Beck AG Römer Café, Römerstrasse West 24, 3296 Arch CH. Der Inhaber Archer Beck AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Explosivschokolade mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Explosivschokolade, eingetragen durch Archer Beck AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.