Details zur Marke blaulicht girofaro blu gyrophare bleue ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
00912/2011
Bildmarke
blaulicht girofaro blu gyrophare bleue ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
20.04.2012
Hinterlegungsdatum
27.10.2011
Eintragsänderung
20.04.2012
Ablauf Schutzfrist
27.10.2031
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
16
Farbanspruch
Dunkelblau, hellblau.
Inhaber
Grundstrasse 18
6343 Rotkreuz CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien, Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke.
Zusammenfassung zum Markeneintrag blaulicht girofaro blu gyrophare bleue ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 628581 gehört zu der Bildmarke «-» von Informationsverlag Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 628581 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Oktober 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 628581 gehört dem Inhaber Informationsverlag Holding AG Grundstrasse 18, 6343 Rotkreuz CH. Der Inhaber Informationsverlag Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke blaulicht girofaro blu gyrophare bleue ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke blaulicht girofaro blu gyrophare bleue ((fig.)), eingetragen durch Informationsverlag Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)
