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Wortmarke ecosyn von Bossard AG - Markeneintrag Nr. 628190


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.04.2012



Details zur Marke ecosyn

Gesuch Nr.

64551/2011

Wortmarke

ecosyn

Eintrag ins Markenregister

13.04.2012

Hinterlegungs­datum

22.12.2011

Eintragsänderung

13.04.2012

Ablauf Schutzfrist

22.12.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 20, 42

Inhaber

Bossard AG
Steinhauserstrasse 70
6301 Zug CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Waren aus Metall (soweit in Klasse 6 enthalten), insbesondere Schrauben und Muttern sowie Verbindungs- und Befestigungselemente; Baubeschläge aus Metall.

Klasse 20

Möbelbeschläge und Verbindungsteile aus Kunststoff (soweit in Klasse 20 enthalten) sowie dazugehörende Teile; Dübel aller Art aus Kunststoff.

Klasse 42

Engineering, Entwicklung und kundenspezifische Beratung im Zusammenhang mit Problemen aller Art in der Verbindungstechnik.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ecosyn

Markeneintragung: Die Markennummer 628190 gehört zu der Wortmarke «ecosyn» von Bossard AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 628190 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 628190 gehört dem Inhaber Bossard AG Steinhauserstrasse 70, 6301 Zug CH. Bossard AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke ecosyn mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ecosyn, eingetragen durch Bossard AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.