Home  »  Meldung vom 01.07.2022  »  Marke Maréchal von Andreas Frei

Wortmarke Maréchal von Andreas Frei - Markeneintrag Nr. 627926


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.04.2012



Details zur Marke Maréchal

Gesuch Nr.

63644/2011

Wortmarke

Maréchal

Eintrag ins Markenregister

05.04.2012

Hinterlegungs­datum

05.12.2011

Eintragsänderung

05.04.2012

Ablauf Schutzfrist

05.12.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25

Löschdatum

30.06.2022

Inhaber

Andreas Frei
Schappe 11
4144 Arlesheim CH
 

Vertreter

Dr. Carsten Schulze
Güstrasse 10 a
8700 Küsnacht ZH CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Maréchal

Markeneintragung: Die Markennummer 627926 gehört zu der Wortmarke «Maréchal» von Andreas Frei. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 627926 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Juni 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 627926 gehört dem Inhaber Andreas Frei Schappe 11, 4144 Arlesheim CH. Andreas Frei wird vertreten durch Dr. Carsten Schulze Güstrasse 10 a, 8700 Küsnacht ZH CH.


Marke Maréchal mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Maréchal, eingetragen durch Andreas Frei, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.