Home  »  Meldung vom 07.06.2022  »  ddRVersa von Swissray Medical AG

Bildmarke ddRVersa von Swissray Medical AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.03.2012

Bildmarke 627201

Details zur Marke ddRVersa ((fig.))

Gesuch Nr.

00925/2011

Bildmarke

ddRVersa ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.03.2012

Hinterlegungs­datum

11.11.2011

Eintragsänderung

19.03.2012

Ablauf Schutzfrist

11.11.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

04.06.2022

Inhaber

Swissray Medical AG
Turbistrasse 25-27
6280 Hochdorf CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Röntgenapparate für medizinische Zwecke, sowie deren Bestandteile und Komponenten, soweit in dieser Klasse enthalten; Behandlungstische und -stühle für medizinische Zwecke, insbesondere für die Diagnostik.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ddRVersa ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 627201 gehört zu der Bildmarke «-» von Swissray Medical AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 627201 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Juni 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 627201 gehört dem Inhaber Swissray Medical AG Turbistrasse 25-27, 6280 Hochdorf CH. Swissray Medical AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke ddRVersa ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ddRVersa ((fig.)), eingetragen durch Swissray Medical AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.