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Bildmarke 627076 von Toyota Jidosha Kabushiki Kaisha


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.03.2012

Bildmarke 627076

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

63923/2011

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.03.2012

Hinterlegungs­datum

12.12.2011

Eintragsänderung

15.03.2012

Ablauf Schutzfrist

12.12.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 12

Löschdatum

06.07.2022

Inhaber

Toyota Jidosha Kabushiki Kaisha
(Toyota Motor Corporation), 1, Toyota-cho
Toyota-shi (Aichi-ken) JP
 

Vertreter

Schaad Balass Menzl & Partner AG,Patent- und Markenanwälte
Bellerivestrasse 20
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Apparate und Maschinen für Sicherheitsexperimente und Sicherheitstests.

Klasse 12

Automobile und strukturelle Teile derselben.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 627076 gehört zu der Bildmarke «-» von Toyota Jidosha Kabushiki Kaisha. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 627076 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Juli 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 627076 gehört dem Inhaber Toyota Jidosha Kabushiki Kaisha Toyota-shi (Aichi-ken) JP. Toyota Jidosha Kabushiki Kaisha wird vertreten durch Schaad Balass Menzl & Partner AG,Patent- und Markenanwälte Bellerivestrasse 20, 8034 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Toyota Jidosha Kabushiki Kaisha, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.