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Bildmarke division | media von Mario Springer ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.02.2011

Bildmarke 62698/2010

Details zur Marke division | media ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

division | media ((fig.))

Hinterlegungs­datum

22.11.2010

Ablauf Schutzfrist

22.11.2020

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 37, 41, 42

Löschdatum

22.02.2011

Inhaber

Mario Springer
Hardstrasse 16
9548 Matzingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag division | media ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 62698/2010 gehört zum Markengesuch von Mario Springer. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 62698/2010 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Februar 2011 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 62698/2010 / Bildmarke division | media von Mario Springer ... gehört dem Inhaber Mario Springer Hardstrasse 16, 9548 Matzingen CH. Der Inhaber Mario Springer hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke division | media ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke division | media ((fig.)), eingetragen durch Mario Springer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.