Home  »  Meldung vom 01.07.2021  »  Marke Entlebucher Bergkristall von Biosphäre Berg-Käserei Entlebuch AG

Entlebucher Bergkristall (626942)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.03.2012



Details zur Marke Entlebucher Bergkristall

Gesuch Nr.

57688/2011

Wortmarke

Entlebucher Bergkristall

Eintrag ins Markenregister

13.03.2012

Hinterlegungs­datum

30.06.2011

Eintragsänderung

13.03.2012

Ablauf Schutzfrist

30.06.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

Biosphäre Berg-Käserei Entlebuch AG
Gmeinwärch 3
6163 Ebnet CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle, Speisefette; alle vorgenannten Waren mit Herkunft aus dem Entlebuch.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Entlebucher Bergkristall

Markeneintragung: Die Markennummer 626942 gehört zu der Wortmarke «Entlebucher Bergkristall» von Biosphäre Berg-Käserei Entlebuch AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 626942 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Juni 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 626942 gehört dem Inhaber Biosphäre Berg-Käserei Entlebuch AG Gmeinwärch 3, 6163 Ebnet CH. Der Inhaber Biosphäre Berg-Käserei Entlebuch AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Entlebucher Bergkristall mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Entlebucher Bergkristall, eingetragen durch Biosphäre Berg-Käserei Entlebuch AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.