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Bildmarke SCHULTHESS KLINIK Muskulo-Skelettal Zentrum von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.03.2012

Bildmarke 626931

Details zur Marke SCHULTHESS KLINIK Muskulo-Skelettal Zentrum ((fig.))

Gesuch Nr.

51333/2012

Bildmarke

SCHULTHESS KLINIK Muskulo-Skelettal Zentrum ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.03.2012

Hinterlegungs­datum

03.02.2012

Eintragsänderung

13.03.2012

Ablauf Schutzfrist

03.02.2022

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Löschdatum

26.08.2022

Inhaber

Schulthess Klinik
Lengghalde 2
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 44

Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHULTHESS KLINIK Muskulo-Skelettal Zentrum ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 626931 gehört zu der Bildmarke «-» von Schulthess Klinik. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 626931 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. August 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 626931 gehört dem Inhaber Schulthess Klinik Lengghalde 2, 8008 Zürich CH. Der Inhaber Schulthess Klinik hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SCHULTHESS KLINIK Muskulo-Skelettal Zentrum ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHULTHESS KLINIK Muskulo-Skelettal Zentrum ((fig.)), eingetragen durch Schulthess Klinik, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.