Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke Appenzeller Milch ((fig.)) von Kanton Appenzell Innerrhoden

Appenzeller Milch ((fig.)) (625751)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Innerrhoden  AI (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 625751

Details zur Marke Appenzeller Milch ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

62985/2011

Bildmarke

Appenzeller Milch ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.02.2012

Hinterlegungs­datum

18.11.2011

Ablauf Schutzfrist

18.11.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

Kanton Appenzell Innerrhoden
Ratskanzlei, Marktgasse 2
9050 Appenzell CH
 

Vertreter

VISCHER AG
Schützengasse 1, Postfach 5090
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Appenzeller Milch ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 625751 gehört zu der Bildmarke «Appenzeller Milch ((fig.))» von Kanton Appenzell Innerrhoden. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 625751 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 625751 gehört dem Inhaber Kanton Appenzell Innerrhoden Ratskanzlei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell CH. Kanton Appenzell Innerrhoden wird vertreten durch VISCHER AG Schützengasse 1, Postfach 5090, 8021 Zürich CH.


Marke Appenzeller Milch ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Appenzeller Milch ((fig.)), eingetragen durch Kanton Appenzell Innerrhoden, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.