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Bildmarke m-card von Migros-Genossenschafts-Bund ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.02.2012

Bildmarke 625551

Details zur Marke m-card ((fig.))

Gesuch Nr.

63603/2011

Bildmarke

m-card ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.02.2012

Hinterlegungs­datum

05.12.2011

Eintragsänderung

06.02.2012

Ablauf Schutzfrist

05.12.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 36

Inhaber

Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Elektronische Karten, insbesondere Kreditkarten, Debitkarten und Kundenkarten.

Klasse 35

Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzwesen; Geldgeschäfte; Abwickeln von Geldgeschäften mit Kreditkarten, Debitkarten und Kundenkarten; Ausgabe von Kreditkarten, Erbringen von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Debitkarten und Kundenkarten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag m-card ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 625551 gehört zu der Bildmarke «-» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 625551 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Oktober 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 625551 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke m-card ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke m-card ((fig.)), eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.