Home  »  Meldung vom 18.11.2021  »  Marke KEYLINK von Kaba AG

Wortmarke KEYLINK von Kaba AG - Markeneintrag Nr. 625045


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.01.2012



Details zur Marke KEYLINK

Gesuch Nr.

62691/2011

Wortmarke

KEYLINK

Eintrag ins Markenregister

20.01.2012

Hinterlegungs­datum

11.11.2011

Eintragsänderung

20.01.2012

Ablauf Schutzfrist

11.11.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6

Inhaber

Kaba AG
Mühlebühlstrasse, Kempten
8623 Wetzikon CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Schlösser aus Metall (ausgenommen elektrische) und Schlüssel; Sparbüchsen aus Metall und Geldschränke; Kleineisenwaren, nämlich metallene Beschläge für Autos, Fenster, Koffer und Möbel; Türen und deren Bestandteile und Zubehör aus Metall soweit in dieser Klasse enthalten; Baubeschläge aus Metall; Schlüsselringe aus Metall; Fahrzeugschlösser aus Metall; Fahrzeugschlüssel; Sicherheitsschlösser für Fahrzeuge aus Metall.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KEYLINK

Markeneintragung: Die Markennummer 625045 gehört zu der Wortmarke «KEYLINK» von Kaba AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 625045 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. November 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 625045 gehört dem Inhaber Kaba AG Mühlebühlstrasse, Kempten, 8623 Wetzikon CH. Kaba AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke KEYLINK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KEYLINK, eingetragen durch Kaba AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.