Home  »  Meldung vom 18.12.2023  »  Marke LXVI von Vans, Inc.

Wortmarke LXVI von Vans, Inc. - Markeneintrag Nr. 624160


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.12.2011



Details zur Marke LXVI

Gesuch Nr.

64148/2011

Wortmarke

LXVI

Eintrag ins Markenregister

23.12.2011

Hinterlegungs­datum

15.12.2011

Eintragsänderung

23.12.2011

Ablauf Schutzfrist

15.12.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 35

Inhaber

Vans, Inc.
1588 South Coast Drive
92626 Costa Mesa, California US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LXVI

Markeneintragung: Die Markennummer 624160 gehört zu der Wortmarke «LXVI» von Vans, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 624160 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 624160 gehört dem Inhaber Vans, Inc. 1588 South Coast Drive, 92626 Costa Mesa, California US. Vans, Inc. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke LXVI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LXVI, eingetragen durch Vans, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.