Home  »  Meldung vom 13.05.2022  »  Marke Flurakus von Markus Baumgartner

Wortmarke Flurakus von Markus Baumgartner - Markeneintrag ... 624149


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.12.2011



Details zur Marke Flurakus

Gesuch Nr.

61635/2011

Wortmarke

Flurakus

Eintrag ins Markenregister

23.12.2011

Hinterlegungs­datum

17.10.2011

Eintragsänderung

23.12.2011

Ablauf Schutzfrist

17.10.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42

Löschdatum

12.05.2022

Inhaber

Markus Baumgartner
Ackersteinstrasse 52
8049 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Flurakus

Markeneintragung: Die Markennummer 624149 gehört zu der Wortmarke «Flurakus» von Markus Baumgartner. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 624149 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Mai 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 624149 gehört dem Inhaber Markus Baumgartner Ackersteinstrasse 52, 8049 Zürich CH. Der Inhaber Markus Baumgartner hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Flurakus mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Flurakus, eingetragen durch Markus Baumgartner, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.