Home  »  Meldung vom 24.03.2022  »  Marke AVEENO CONTINUOUS PROTECTION von Johnson & Johnson

AVEENO CONTINUOUS PROTECTION (623992)


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.12.2011



Details zur Marke AVEENO CONTINUOUS PROTECTION

Gesuch Nr.

59837/2011

Wortmarke

AVEENO CONTINUOUS PROTECTION

Eintrag ins Markenregister

20.12.2011

Hinterlegungs­datum

31.08.2011

Eintragsänderung

20.12.2011

Ablauf Schutzfrist

31.08.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Löschdatum

23.03.2022

Inhaber

Johnson & Johnson
One Johnson & Johnson Plaza
New Brunswick, NJ 08933-7001 US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Sonnenschutz- und Sonnenblockpräparate, nämlich Lotionen, Sprays und topische Hautapplikationen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AVEENO CONTINUOUS PROTECTION

Markeneintragung: Die Markennummer 623992 gehört zu der Wortmarke «AVEENO CONTINUOUS PROTECTION» von Johnson & Johnson. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 623992 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. März 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 623992 gehört dem Inhaber Johnson & Johnson One Johnson & Johnson Plaza, New Brunswick, NJ 08933-7001 US. Johnson & Johnson wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke AVEENO CONTINUOUS PROTECTION mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AVEENO CONTINUOUS PROTECTION, eingetragen durch Johnson & Johnson, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.