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Wortmarke Künstlerei von Künstlerei,Margret Heinrich - ... 623605


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.12.2011



Details zur Marke Künstlerei

Gesuch Nr.

59330/2010

Wortmarke

Künstlerei

Eintrag ins Markenregister

09.12.2011

Hinterlegungs­datum

05.09.2010

Eintragsänderung

09.12.2011

Ablauf Schutzfrist

05.09.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19, 21, 24, 40

Inhaber

Künstlerei,Margret Heinrich
Galgenbuckstrasse 5a
8193 Eglisau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Eisen [roh oder teilweise bearbeitet]; Eisendraht; Eisenerze; Bronzen (Kunstgegenstände).

Klasse 19

Figuren [Statuetten] aus Stein, Beton oder Marmor; Beton; Betonbauteile; Statuen aus Stein, Beton oder Marmor; Ton.

Klasse 21

Büsten aus Porzellan, Ton oder Glas; Schilder aus Porzellan oder Glas.

Klasse 24

Filz.

Klasse 40

Schweissen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Künstlerei

Markeneintragung: Die Markennummer 623605 gehört zu der Wortmarke «Künstlerei» von Künstlerei,Margret Heinrich. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 623605 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. September 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 623605 gehört dem Inhaber Künstlerei,Margret Heinrich Galgenbuckstrasse 5a, 8193 Eglisau CH. Der Inhaber Künstlerei,Margret Heinrich hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Künstlerei mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Künstlerei, eingetragen durch Künstlerei,Margret Heinrich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.