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Bildmarke PFISTER & PARTNER RECHTSANWÄLTE von Lic. iur. ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.11.2011

Bildmarke 622892

Details zur Marke PFISTER & PARTNER RECHTSANWÄLTE ((fig.))

Gesuch Nr.

62504/2011

Bildmarke

PFISTER & PARTNER RECHTSANWÄLTE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.11.2011

Hinterlegungs­datum

08.11.2011

Eintragsänderung

22.11.2011

Ablauf Schutzfrist

08.11.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 45

Farbanspruch

Schwarz, blau (Pantone 287).

Inhaber

Lic. iur. Erhard Pfister
Beckiweg 4
8832 Wollerau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen; Immobilienverwaltung; Vermögensverwaltung.

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen; Verwaltung von Urheberrechten; Rechtsberatung; Rechtsberatung und -vertretung; Rechtsvertretung; Schlichtungsdienstleistungen (rechtlich).

Zusammenfassung zum Markeneintrag PFISTER & PARTNER RECHTSANWÄLTE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 622892 gehört zu der Bildmarke «-» von Lic. iur. Erhard Pfister. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 622892 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. August 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 622892 gehört dem Inhaber Lic. iur. Erhard Pfister Beckiweg 4, 8832 Wollerau CH. Der Inhaber Lic. iur. Erhard Pfister hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PFISTER & PARTNER RECHTSANWÄLTE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PFISTER & PARTNER RECHTSANWÄLTE ((fig.)), eingetragen durch Lic. iur. Erhard Pfister, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.