Home  »  Meldung vom 08.02.2011  »  VK VILLA KUNTERBUNT Das verrückte Partylokal von Luchsinger`s Kunterbunt Gastro

Bildmarke VK VILLA KUNTERBUNT Das verrückte Partylokal von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.02.2011

Bildmarke 62097/2010

Details zur Marke VK VILLA KUNTERBUNT Das verrückte Partylokal ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

VK VILLA KUNTERBUNT Das verrückte Partylokal ((fig.))

Hinterlegungs­datum

08.11.2010

Ablauf Schutzfrist

08.11.2020

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Löschdatum

08.02.2011

Inhaber

Luchsinger`s Kunterbunt Gastro
Längmatt
6212 St. Erhard CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VK VILLA KUNTERBUNT Das verrückte Partylokal ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 62097/2010 gehört zum Markengesuch von Luchsinger`s Kunterbunt Gastro. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 62097/2010 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Februar 2011 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 62097/2010 / Bildmarke VK VILLA KUNTERBUNT Das verrückte Partylokal von ... gehört dem Inhaber Luchsinger`s Kunterbunt Gastro Längmatt, 6212 St. Erhard CH. Der Inhaber Luchsinger`s Kunterbunt Gastro hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke VK VILLA KUNTERBUNT Das verrückte Partylokal ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VK VILLA KUNTERBUNT Das verrückte Partylokal ((fig.)), eingetragen durch Luchsinger`s Kunterbunt Gastro, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.