Home  »  Meldung vom 06.01.2021  »  Marke WALMOT von WALSER Kunststoffwerk AG

Wortmarke WALMOT von WALSER Kunststoffwerk AG - ... 620954


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.10.2011



Details zur Marke WALMOT

Gesuch Nr.

57217/2011

Wortmarke

WALMOT

Eintrag ins Markenregister

03.10.2011

Hinterlegungs­datum

17.06.2011

Eintragsänderung

03.10.2011

Ablauf Schutzfrist

17.06.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

17, 20

Inhaber

WALSER Kunststoffwerk AG
Reutistrasse 34
8575 Istighofen CH
 

Vertreter

Hepp Wenger Ryffel AG
Friedtalweg 5
9500 Wil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Kunststofffolien (nicht für Verpackungszwecke); Schwimmsperren gegen Umweltverschmutzung; Schwimmende Oelsperren aus Kunststoffmaterial für Fliessgewässer und stehende Gewässer; Folien aus Kunststoffmaterial für den Uferschutz an Gewässern gegen Verunreinigungen.

Klasse 20

Auffangwannen für Schmutzwasser aus Kunststoffmaterial.

Zusammenfassung zum Markeneintrag WALMOT

Markeneintragung: Die Markennummer 620954 gehört zu der Wortmarke «WALMOT» von WALSER Kunststoffwerk AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 620954 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Januar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 620954 gehört dem Inhaber WALSER Kunststoffwerk AG Reutistrasse 34, 8575 Istighofen CH. WALSER Kunststoffwerk AG wird vertreten durch Hepp Wenger Ryffel AG Friedtalweg 5, 9500 Wil CH.


Marke WALMOT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WALMOT, eingetragen durch WALSER Kunststoffwerk AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.