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Wortmarke Open Life von Wagner & Kunz Aktuare AG - ... 62089/2009


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.02.2010



Details zur Marke Open Life

Gesuch Nr.

Wortmarke

Open Life

Hinterlegungs­datum

02.11.2009

Ablauf Schutzfrist

02.11.2019

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 41, 42

Löschdatum

02.02.2010

Inhaber

Wagner & Kunz Aktuare AG
Steinenvorstadt 53
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Mit Programmen versehene maschinenlesbare Datenträger aller Art; Computer-Programme und Computer-Software aller Art.

Klasse 41

Schulung über Einsatz und Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen.

Klasse 42

Entwicklung und Installation von Software, insbesondere für Finanzdienstleistungsunternehmen wie Banken und Versicherungen; Wartung, Pflege und Anpassung von Software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Open Life

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 62089/2009 gehört zum Markengesuch von Wagner & Kunz Aktuare AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 62089/2009 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Februar 2010 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 62089/2009 / Wortmarke Open Life von Wagner & Kunz Aktuare AG - ... gehört dem Inhaber Wagner & Kunz Aktuare AG Steinenvorstadt 53, 4051 Basel CH. Der Inhaber Wagner & Kunz Aktuare AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Open Life mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Open Life, eingetragen durch Wagner & Kunz Aktuare AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.