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Wortmarke NO-GO von Adolf Flüeli - Markeneintrag Nr. 62076/2009


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.02.2010



Details zur Marke NO-GO

Gesuch Nr.

Wortmarke

NO-GO

Hinterlegungs­datum

30.10.2009

Ablauf Schutzfrist

30.10.2019

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 38

Löschdatum

02.02.2010

Inhaber

Adolf Flüeli
Oberfeldstrasse 93
8400 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Telephonapparate; Mobiltelefone mit erweitertem Funktionsumfang (Smartphones); Mobiltelephone; telephonische Übertragungsapparate.

Klasse 35

Vermittlung von Telefonabonnementen; Verwalten von Telefonnummern; Telefonantwortdienst [für abwesende Teilnehmer]; automatische Telefonbeantwortungsdienste.

Klasse 38

Personenruf [Rundfunk, Telefon oder mit anderen Mitteln elektronischer Kommunikation]; Verteilen von Telefonnummern; Auskünfte über Telefonnummern; Mobil-Funktelefondienst; Vermietung von Telefonen; Telephondienst.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NO-GO

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 62076/2009 gehört zum Markengesuch von Adolf Flüeli. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 62076/2009 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Februar 2010 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 62076/2009 / Wortmarke NO-GO von Adolf Flüeli - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Adolf Flüeli Oberfeldstrasse 93, 8400 Winterthur CH. Der Inhaber Adolf Flüeli hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke NO-GO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NO-GO, eingetragen durch Adolf Flüeli, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.