Home  »  Meldung vom 10.06.2021  »  Marke St. Jodern von Lengen Weine & Spirituosen AG

Wortmarke St. Jodern von Lengen Weine & Spirituosen AG - ... 620258


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.09.2011



Details zur Marke St. Jodern

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

58366/2011

Wortmarke

St. Jodern

Eintrag ins Markenregister

14.09.2011

Hinterlegungs­datum

19.07.2011

Eintragsänderung

14.09.2011

Ablauf Schutzfrist

19.07.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Inhaber

Lengen Weine & Spirituosen AG
Kantonsstrasse 100
3902 Brig-Glis CH
 

Vertreter

Renato Kronig
Advokat und Notar, Kapuzinerstrasse 23
3900 Brig-Glis CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Zusammenfassung zum Markeneintrag St. Jodern

Markeneintragung: Die Markennummer 620258 gehört zu der Wortmarke «St. Jodern» von Lengen Weine & Spirituosen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 620258 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Juni 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 620258 gehört dem Inhaber Lengen Weine & Spirituosen AG Kantonsstrasse 100, 3902 Brig-Glis CH. Lengen Weine & Spirituosen AG wird vertreten durch Renato Kronig Advokat und Notar, Kapuzinerstrasse 23, 3900 Brig-Glis CH.


Marke St. Jodern mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke St. Jodern, eingetragen durch Lengen Weine & Spirituosen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.