Details zur Marke ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
51963/2011
Bildmarke
((fig.))
Eintrag ins Markenregister
07.09.2011
Hinterlegungsdatum
18.02.2011
Eintragsänderung
07.09.2011
Ablauf Schutzfrist
18.02.2031
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 41
Inhaber
Vertreter
Grossmünsterplatz 1
8001 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Herunterladbare elektronische Daten und Publikationen; Computer-Software; Unterrichtsapparate und -instrumente; Newsletter.
Klasse 16
Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Druckereierzeugnisse; Bücher; Publikationen.
Klasse 41
Ausbildung; Weiterbildung; Unterricht; Organisation und Veranstaltung von Seminaren und Workshops; Veröffentlichung und Vermietung von Lehrbüchern; Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und andern Informationsträgern, auch via Telekommunikationsnetzwerke; Bereitstellen von elektronischen Publikationen (nicht herunterladbar); Aus- und Weiterbildungsberatung.
Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 619893 gehört zu der Bildmarke «-» von Stiftung Juventus-Schulen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 619893 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Oktober 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 619893 gehört dem Inhaber Stiftung Juventus-Schulen Lagerstrasse 102, 8004 Zürich CH. Stiftung Juventus-Schulen wird vertreten durch Anwaltskanzlei Kohli Grossmünsterplatz 1, 8001 Zürich CH.
Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Stiftung Juventus-Schulen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.