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Bildmarke Heidi DAS MUSICAL FÜR KINDER von Balzer Event ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.09.2011

Bildmarke 619505

Details zur Marke Heidi DAS MUSICAL FÜR KINDER ((fig.))

Gesuch Nr.

58894/2011

Bildmarke

Heidi DAS MUSICAL FÜR KINDER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.09.2011

Hinterlegungs­datum

03.08.2011

Eintragsänderung

02.09.2011

Ablauf Schutzfrist

03.08.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 35, 41

Löschdatum

01.12.2011

Inhaber

Balzer Event GmbH
Zeughausstrasse 52
8400 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; Spielkarten.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Heidi DAS MUSICAL FÜR KINDER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 619505 gehört zu der Bildmarke «-» von Balzer Event GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 619505 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Dezember 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 619505 gehört dem Inhaber Balzer Event GmbH Zeughausstrasse 52, 8400 Winterthur CH. Der Inhaber Balzer Event GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Heidi DAS MUSICAL FÜR KINDER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Heidi DAS MUSICAL FÜR KINDER ((fig.)), eingetragen durch Balzer Event GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.