Home  »  Meldung vom 15.01.2025  »  Marke SCHURTER Café & Take-Away ((fig.)) von Genossenschaft ZFV-Unternehmungen

SCHURTER Café & Take-Away ((fig.)) (618980)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 618980

Details zur Marke SCHURTER Café & Take-Away ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00129/2011

Bildmarke

SCHURTER Café & Take-Away ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.08.2011

Hinterlegungs­datum

08.02.2011

Ablauf Schutzfrist

08.02.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 43

Inhaber

Genossenschaft ZFV-Unternehmungen
Flüelastrasse 51, Postfach 28
8047 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHURTER Café & Take-Away ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 618980 gehört zu der Bildmarke «SCHURTER Café & Take-Away ((fig.))» von Genossenschaft ZFV-Unternehmungen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 618980 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 618980 gehört dem Inhaber Genossenschaft ZFV-Unternehmungen Flüelastrasse 51, Postfach 28, 8047 Zürich CH. Der Inhaber Genossenschaft ZFV-Unternehmungen hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SCHURTER Café & Take-Away ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SCHURTER Café & Take-Away ((fig.)), eingetragen durch Genossenschaft ZFV-Unternehmungen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.