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Wortmarke LAURANA von Fortura AG - Markeneintrag Nr. 618810


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.08.2011



Details zur Marke LAURANA

Gesuch Nr.

53455/2011

Wortmarke

LAURANA

Eintrag ins Markenregister

24.08.2011

Hinterlegungs­datum

22.03.2011

Eintragsänderung

24.08.2011

Ablauf Schutzfrist

22.03.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 4, 13, 14, 16, 18, 21, 25, 26, 28, 30, 34

Inhaber

Fortura AG
Hauptstrasse 17
4455 Zunzgen CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Waschmittel, Bleichmittel; Putzmittel, Poliermittel, Fettentfernungsmittel und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.

Klasse 4

Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungsmittel, Staubbenetzungsmittel und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschliesslich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen, Dochte für Beleuchtungszwecke.

Klasse 13

Feuerwerkskörper.

Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 16

Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien, Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es in dieser Klasse enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke.

Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Häute und Felle; Reisekoffer, Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen; Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 21

Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 26

Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen.

Klasse 28

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; Pistolen (Spielwaren); Spielkarten.

Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis.

Klasse 34

Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag LAURANA

Markeneintragung: Die Markennummer 618810 gehört zu der Wortmarke «LAURANA» von Fortura AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 618810 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 618810 gehört dem Inhaber Fortura AG Hauptstrasse 17, 4455 Zunzgen CH. Fortura AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke LAURANA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LAURANA, eingetragen durch Fortura AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.