Home  »  Meldung vom 19.08.2021  »  Marke PLUMBERRY von Victor Hotz AG

Wortmarke PLUMBERRY von Victor Hotz AG - Markeneintrag Nr. 618668


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.08.2011



Details zur Marke PLUMBERRY

Gesuch Nr.

50953/2011

Wortmarke

PLUMBERRY

Eintrag ins Markenregister

23.08.2011

Hinterlegungs­datum

26.01.2011

Eintragsänderung

23.08.2011

Ablauf Schutzfrist

26.01.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 42

Löschdatum

18.08.2021

Inhaber

Victor Hotz AG
Sennweidstrasse 35
6312 Steinhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PLUMBERRY

Markeneintragung: Die Markennummer 618668 gehört zu der Wortmarke «PLUMBERRY» von Victor Hotz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 618668 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. August 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 618668 gehört dem Inhaber Victor Hotz AG Sennweidstrasse 35, 6312 Steinhausen CH. Der Inhaber Victor Hotz AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PLUMBERRY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PLUMBERRY, eingetragen durch Victor Hotz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.