Home  »  Meldung vom 27.08.2020  »  Marke Schweizer Presseausweis CH-BR von Schweizer Syndikat Medienschaffender

Schweizer Presseausweis CH-BR (616820)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.07.2011



Details zur Marke Schweizer Presseausweis CH-BR

Gesuch Nr.

00075/2011

Wortmarke

Schweizer Presseausweis CH-BR

Eintrag ins Markenregister

04.07.2011

Hinterlegungs­datum

28.01.2011

Eintragsänderung

04.07.2011

Ablauf Schutzfrist

28.01.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Inhaber

Schweizer Syndikat Medienschaffender
Birmensdorferstrasse 65
8004 Zürich CH
 

Vertreter

Schweizer Syndikat Medienschaffender
Birmensdorferstrasse 65
8004 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Führen eines Berufsregisters; Ausstellen eines Presseausweises.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Schweizer Presseausweis CH-BR

Markeneintragung: Die Markennummer 616820 gehört zu der Wortmarke «Schweizer Presseausweis CH-BR» von Schweizer Syndikat Medienschaffender. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 616820 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. August 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 616820 gehört dem Inhaber Schweizer Syndikat Medienschaffender Birmensdorferstrasse 65, 8004 Zürich CH. Schweizer Syndikat Medienschaffender wird vertreten durch Schweizer Syndikat Medienschaffender Birmensdorferstrasse 65, 8004 Zürich CH.


Marke Schweizer Presseausweis CH-BR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Schweizer Presseausweis CH-BR, eingetragen durch Schweizer Syndikat Medienschaffender, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.