Details zur Marke PACOJET - when cooking became Swiss
Marken Nr.
Gesuch Nr.
56388/2011
Wortmarke
PACOJET - when cooking became Swiss
Eintrag ins Markenregister
20.06.2011
Hinterlegungsdatum
27.05.2011
Eintragsänderung
20.06.2011
Ablauf Schutzfrist
27.05.2031
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
7, 8, 21
Inhaber
Suurstoffi 14
6343 Rotkreuz CH
Vertreter
Seefeldstrasse 224, Postfach
8034 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 7
Küchenmaschinen [elektrisch]; Mixgeräte für den Haushalt [elektrisch]; Mixer [Maschinen]; elektrische Universal-Küchenmaschinen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
Klasse 8
Messerschmiedewaren; Messer [Handwerkzeuge]; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
Klasse 21
Mixgeräte für den Haushalt; Mixbecher [Shaker]; Becher; Behälter für Haushalt oder Küche; Küchengefässe; Isoliergefässe; Küchengeräte; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
Zusammenfassung zum Markeneintrag PACOJET - when cooking became Swiss
Markeneintragung: Die Markennummer 616577 gehört zu der Wortmarke «PACOJET - when cooking became Swiss» von Pacojet International AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 616577 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 616577 gehört dem Inhaber Pacojet International AG Suurstoffi 14, 6343 Rotkreuz CH. Pacojet International AG wird vertreten durch Swissberg AG Seefeldstrasse 224, Postfach, 8034 Zürich CH.
Marke PACOJET - when cooking became Swiss mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke PACOJET - when cooking became Swiss, eingetragen durch Pacojet International AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)