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Wortmarke HOBAS von Amiblu Technology AS - Markeneintrag Nr. 616256


Land des Markeninhabers: Norwegen  NO (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.06.2011



Details zur Marke HOBAS

Gesuch Nr.

53986/2011

Wortmarke

HOBAS

Eintrag ins Markenregister

07.06.2011

Hinterlegungs­datum

01.04.2011

Eintragsänderung

07.06.2011

Ablauf Schutzfrist

01.04.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 17, 19, 42

Inhaber

Amiblu Technology AS
Ostre Kullerod 3
3241 Sandefjord NO
 

Vertreter

Gachnang AG Patentanwälte
Badstrasse 5
8500 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen für Herstellung von nicht metallischen Rohren, Rohrformstücken, Rohrfittings, Rohrkupplungen, Rohrmuffen für Bauzwecke.

Klasse 17

Rohrformstücke, Rohrfittings, Rohrkupplungen, Rohrmuffen, sämtliche für Bauzwecke und nicht aus Metall.

Klasse 19

Rohre für Bauzwecke und nicht aus Metall.

Klasse 42

Ingenieurarbeiten; Bauberatung; Vermietung von Computer-Software; Erstellen von technischen Gutachten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HOBAS

Markeneintragung: Die Markennummer 616256 gehört zu der Wortmarke «HOBAS» von Amiblu Technology AS. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 616256 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 616256 gehört dem Inhaber Amiblu Technology AS Ostre Kullerod 3, 3241 Sandefjord NO. Amiblu Technology AS wird vertreten durch Gachnang AG Patentanwälte Badstrasse 5, 8500 Frauenfeld CH.


Marke HOBAS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HOBAS, eingetragen durch Amiblu Technology AS, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.