Home  »  Meldung vom 25.01.2011  »  Marke V.I.D von Umashanker Ananthasegaram

Wortmarke V.I.D von Umashanker Ananthasegaram - ... 61625/2010


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.01.2011



Details zur Marke V.I.D

Gesuch Nr.

Wortmarke

V.I.D

Hinterlegungs­datum

28.10.2010

Ablauf Schutzfrist

28.10.2020

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

26, 35, 41, 43

Löschdatum

25.01.2011

Inhaber

Umashanker Ananthasegaram
Kronenstrasse 4a
8840 Einsiedeln CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 26

Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag V.I.D

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 61625/2010 gehört zum Markengesuch von Umashanker Ananthasegaram. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 61625/2010 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Januar 2011 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 61625/2010 / Wortmarke V.I.D von Umashanker Ananthasegaram - ... gehört dem Inhaber Umashanker Ananthasegaram Kronenstrasse 4a, 8840 Einsiedeln CH. Der Inhaber Umashanker Ananthasegaram hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke V.I.D mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke V.I.D, eingetragen durch Umashanker Ananthasegaram, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.