Home  »  Meldung vom 25.01.2011  »  Marke Very Important DJ von Umashanker Ananthasegaram

Wortmarke Very Important DJ von Umashanker Ananthasegaram - ... 61618/2010


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.01.2011



Details zur Marke Very Important DJ

Gesuch Nr.

Wortmarke

Very Important DJ

Hinterlegungs­datum

28.10.2010

Ablauf Schutzfrist

28.10.2020

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 35, 41

Löschdatum

25.01.2011

Inhaber

Umashanker Ananthasegaram
Kronenstrasse 4a
8840 Einsiedeln CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Very Important DJ

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 61618/2010 gehört zum Markengesuch von Umashanker Ananthasegaram. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 61618/2010 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Januar 2011 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 61618/2010 / Wortmarke Very Important DJ von Umashanker Ananthasegaram - ... gehört dem Inhaber Umashanker Ananthasegaram Kronenstrasse 4a, 8840 Einsiedeln CH. Der Inhaber Umashanker Ananthasegaram hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Very Important DJ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Very Important DJ, eingetragen durch Umashanker Ananthasegaram, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.