Home  »  Meldung vom 21.06.2021  »  Marke VENCO von Colag AG

Wortmarke VENCO von Colag AG - Markeneintrag Nr. 616031


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.06.2011



Details zur Marke VENCO

Gesuch Nr.

01042/2010

Wortmarke

VENCO

Eintrag ins Markenregister

01.06.2011

Hinterlegungs­datum

26.11.2010

Eintragsänderung

01.06.2011

Ablauf Schutzfrist

26.11.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 9, 11

Löschdatum

18.06.2021

Inhaber

Colag AG
Flughofstrasse 54
8152 Glattbrugg CH
 

Vertreter

Wenger & Vieli AG
Dufourstrasse 56, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Elektrische Küchen- und Haushaltgeräte, Staubsauger, elektrisches Manikürset, Dampfreiniger, Nähmaschinen.

Klasse 9

Elektrische Bügeleisen.

Klasse 11

Ventilatoren, Klimageräte, Luftbefeuchter, Luftentfeuchter, Haartrockner, Mikrowellengeräte, Toaster, Wasserkocher.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VENCO

Markeneintragung: Die Markennummer 616031 gehört zu der Wortmarke «VENCO» von Colag AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 616031 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Juni 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 616031 gehört dem Inhaber Colag AG Flughofstrasse 54, 8152 Glattbrugg CH. Colag AG wird vertreten durch Wenger & Vieli AG Dufourstrasse 56, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke VENCO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VENCO, eingetragen durch Colag AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.