Home  »  Meldung vom 12.08.2021  »  Marke Riskviser von Peter Eugster

Wortmarke Riskviser von Peter Eugster - Markeneintrag Nr. 615682


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.05.2011



Details zur Marke Riskviser

Gesuch Nr.

50622/2011

Wortmarke

Riskviser

Eintrag ins Markenregister

25.05.2011

Hinterlegungs­datum

18.01.2011

Eintragsänderung

25.05.2011

Ablauf Schutzfrist

18.01.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 42

Löschdatum

11.08.2021

Inhaber

Peter Eugster
Haldenweg 6
8634 Hombrechtikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Riskviser

Markeneintragung: Die Markennummer 615682 gehört zu der Wortmarke «Riskviser» von Peter Eugster. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 615682 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. August 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 615682 gehört dem Inhaber Peter Eugster Haldenweg 6, 8634 Hombrechtikon CH. Der Inhaber Peter Eugster hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Riskviser mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Riskviser, eingetragen durch Peter Eugster, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.