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Bildmarke SSBS von Schweizer Schneesport Berufs- und ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.04.2011

Bildmarke 614632

Details zur Marke SSBS ((fig.))

Gesuch Nr.

62256/2010

Bildmarke

SSBS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.04.2011

Hinterlegungs­datum

10.11.2010

Eintragsänderung

29.04.2011

Ablauf Schutzfrist

10.11.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Farbanspruch

Rot.

Inhaber

Schweizer Schneesport Berufs- und Schulverband (SSBS)
Voa Pedra Grossa 5
7078 Lenzerheide CH
 

Vertreter

Anwaltsbüro Andrea Mani
Obere Gasse 24, Postfach 516
7002 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SSBS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 614632 gehört zu der Bildmarke «-» von Schweizer Schneesport Berufs- und Schulverband (SSBS). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 614632 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Juni 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 614632 gehört dem Inhaber Schweizer Schneesport Berufs- und Schulverband (SSBS) Voa Pedra Grossa 5, 7078 Lenzerheide CH. Schweizer Schneesport Berufs- und Schulverband (SSBS) wird vertreten durch Anwaltsbüro Andrea Mani Obere Gasse 24, Postfach 516, 7002 Chur CH.


Marke SSBS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SSBS ((fig.)), eingetragen durch Schweizer Schneesport Berufs- und Schulverband (SSBS), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.